Sie befinden sich im Archiv von Landmine.de: Das Archiv dokumentiert das Website-Angebot des Aktionsbündnis landmine.de in den Jahren 1999-2010. Im Jahr 2010 wurde das Aktionsbündnis aufgelöst, nachdem es erfolgreich für ein starkes Landminenverbot in Deutschland gekämpft hatte. Die Informationen auf diesen Seiten dienen historischen Recherchezwecken, die Inhalte auf den Archiv-Seiten sind nicht aktuell! Für aktuelle Informationen gehen Sie bitte auf die im Menu verlinkten Seiten: Landminen | Landminen weltweit | Minenräumung | Das Verbot von Landminen

Anti-Personen-Aufhebeschutz

Als Aufhebeschutz oder auch Aufhebesperre wird eine Sprengladung bezeichnet, Minen schützen soll, vor allem Anti-Fahrzeug-Minen. Sie ist entweder ein integrierter Teil einer solchen Mine selbst oder wird an ihr befestigt ist oder, wie z.B. der deutsche Aufhebeschutz DM-39 (s. Abbildung). Die Sprengladung kommt bei jedem Versuch einer Person, sich an der Mine zu schaffen zu machen, bzw. bei bloßer Berührung zur Detonation. Die meisten modernen Panzerminen, die gegen Fahrzeuge aller Art bzw. Panzer gerichtet sind, wie z.B. die deutsche AT-2 Mine (s. unten), verfügen mittlerweile über integrierte Aufhebesperren und haben somit zumindest den Charakter von Antipersonenminen. Dies gibt nur ein Beispiel für die mittlerweile fortgeschrittene Diffusion im Minentechnologiebereich. Die Ottawa-Konvention sieht kein Verbot hinsichtlich des Umgangs mit Aufhebesperren vor. Gleiches gilt für alle gegen Fahrzeuge gerichteten Minen, die über integrierte Aufhebesperren verfügen.