Ein Minenwarnschild auf einem nebligen Hügel.
Investitionen

Am 3. Oktober hat die Abgeordnetenkammer Italiens ein Gesetz zum Verbot von Investitionen in Hersteller von Streubomben verabschiedet. Das Verbot gilt für alle italienischen Finanzinstitute.

Mit dem Gesetz reiht sich Italien in Gruppe von Staaten ein, die die vermeintliche „Lücke“ im Streubombenverbot per Gesetz geschlossen haben. Die Oslo-Konvention verbietet nämlich nicht ausdrücklich die Investitionen in die Hersteller von Streubomben.

Handicap International und die internationale Kampagnen sehen zwar das Unterstützungsverbot als ausreichend an, um damit auch Investitionen in Streubomben-Hersteller zu verbieten – doch ein Großteil der Staaten, darunter auch Deutschland – sieht das nicht so.

Hierzulande investieren laut einem Bericht aus 2017 noch immer einige Finanzinstitute in Streubomben-Hersteller. Allen voran die Allianz.

Trotz mehrfacher politischer Initiativen und öffentlichkeitswirksamer Aktionen hat keine Bundesregierung seit 2010 ernsthafte Schritte in die richtige Richtung unternommen.

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