Ein Minenwarnschild auf einem nebligen Hügel.
Verbot

Auf einer Pressekonferenz am 10.02.2015 gaben das Außenministerium und das Verteidigungsministerium an, dass insgesamt 14.011 Streubomben aus japanischem Besitz in Deutschland und Norwegen vernichtet wurden.

Laut der Konvention über ein Verbot von Streubomben dürfen die Vertragsstaaten keine Streubomben lagern und müssen ihre Bestände innerhalb von acht Jahren vernichten. Diese Bedingung ist der effektivste Weg, um sicher zu gehen, dass ein Vertragsstaat Streubomben nie wieder verwendet. In anderen Worten: durch die Vernichtung ihrer Bestände unternehmen Staaten klare und konkrete Schritte, um zukünftige Opfer von Streubomben zu vermeiden. Tatsächlich ist der Großteil der Konvention präventiv - damit sichergestellt wird, dass Streubomben im Besitz von Staaten weltweit nicht mehr eingesetzt werden.

Die Vernichtung von Lagerbeständen ist einer der bisher größten Erfolge der Konvention - denn noch vor Ablauf der Frist haben bereits viele Länder die Vernichtung ihrer Bestände abgeschlossen.

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