Das Verbot von Antipersonenminen - die Ottawa-Konvention

Über 160 Länder haben Antipersonenminen verboten, auch Deutschland und alle Länder der EU. Der Ottawa-Vertrag trat 1999 nach einem langen und erfolgreichem Kampf durch die internationale Zivilgesellschaft in Kraft. Seitdem ist die Mehrzahl der Staaten beigetreten und tausende Leben wurden gerettet. Leider fehlen noch immer wichtige Länder wie die USA, Russland und China.

Da die Abrüstungsverhandlungen innerhalb der Vereinten Nationen sehr festgefahren waren, einigte sich 1997 ein Großteil der internationalen Staatengemeinschaft außerhalb des UN-Rahmens auf ein Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-Vertrag), das 1999 in Kraft getreten ist.

Zum ersten mal kamen kleinere und mittelgroße Staaten (vor allem Kanada und Norwegen, aber auch Australien und Simbabwe) zusammen und beschlossen eine Vorgehensweise zum Verbot von Antipersonenminen. In der Vergangenheit hatten sie sich immer wieder von traditionellen Mächten zurückhalten lassen, die sich nicht zum Verbot von Landminen verpflichtet hatten (wie China, Russland und die USA).

Selbst die meisten ehemaligen Minenproduzenten und viele Anwender, darunter Belgien, Kambodscha, Italien, Mosambik und Südafrika, schlossen sich dem Prozess an. Zusätzlich spielte auch erstmals die Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle bei der Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Verbots-Vertrages, indem sie global einen hohen Druck auf die Staaten ausübte.

Der Vertrag war somit das Ergebnis einer ungewöhnlich kohärenten und strategischen Partnerschaft zwischen Regierungen, internationalen Organisationen wie dem IKRK, UN-Organisationen und der Zivilgesellschaft, vertreten durch die Internationale Kampagne für ein Verbot von Landminen (ICBL). Die ICBL wurde 1992 von mehreren Organisationen gegründet, darunter HI, und spielte bei der eigentlichen Ausarbeitung und Formulierung des Vertrags von Anfang an eine wichtige Rolle. Bei allen diplomatischen Treffen im Vorfeld der Verhandlungen sowie während der Verhandlungen selbst erhielt sie einen formellen Platz am Tisch und Mitspracherecht.

Das Ottawa-Abkommen war auch ein Meilenstein des humanitären Völkerrechts und verbietet Produktion, Einsatz, Weitergabe und Lagerung von Antipersonenminen und verpflichtet die Vertragsstaaten zu Entminung und Opferhilfe. Minen, die der Konstruktion nach gegen Personen gerichtet sind, wie etwa Tretminen, sind somit durch den Vertrag von Ottawa verboten. Minen, die nicht gegen Personen, sondern gegen Fahrzeuge gerichtet sind, sogenannte Anti-Fahrzeug-Minen oder auch Panzerminen, fallen allerdings nicht unter das Verbot. Bis heute haben über 160 Staaten das Abkommen unterzeichnet, das sind mehr als 80 Prozent aller Länder weltweit. Mit nur 32 fehlenden Staaten ist der Minenverbotsvertrag einer der weltweit am meisten akzeptierten Verträge. Die Vertragsstaaten verpflichten sich auch zur Entminung von Minenfeldern und zur Unterstützung von Minenopfern. Alle Vertragsstaaten haben zudem beschlossen, bis 2025 eine minenfreie Welt zu erreichen.

So hat sich die Situation seit dem Verbot geändert

  • Das Minenverbot hat eine drastische Senkung der Opferzahlen bewirkt dank Minenräumung und Minenaufklärungskampagnen. Leider ist die Zahl der Opfer, besonders durch Konflikte in Syrien, Irak, Jemen und durch den Einsatz von improvisierten Sprengsätzen in den letzten Jahren wieder in die Höhe gegangen. Doch im Vergleich zu mehr als 20.000 Toten jährlich vor. 1999 sind die Zahlen mit unter 7000 im Jahr 2018 immer noch wesentlich niedriger.
  • Nach der Entminung können die Menschen wieder ihre Felder bestellen, sich frei bewegen und so ihr Überleben sichern.
  • Insgesamt wurden bisher offiziell mehr als 55 Mio. Antipersonenminen zerstört.
  • 1999 schätze der Monitor, dass die Nichtunterzeichnerstaaten zusammen über 160 Mio. Landminen lagerten. Heute wird von einem weltweiten Bestand von 70 Mio ausgegangen.
  • Mehr als 30 Länder und Gebiete wurden als landminenfrei erklärt.
  • Staatliche Armeen setzen Anti-Personen-Minen fast nicht mehr ein.
  • Das Minenverbot hat auch für die Nicht-Unterzeichner-Staaten eine abschreckende Wirkung.
  • Kaum noch legaler Handel ist zu verzeichnen.

Was sind Schwächen des Vertrages?

  • Nur Antipersonenminen sind verboten. Antifahrzeugminen dürfen weiter produziert werden. Diese können aber auch von zivilen Fahrzeugen und z. T. sogar von direkt von Personen ausgelöst werden.
  • Wichtige Staaten wie China, Russland, USA, Pakistan, Indien, Israel haben noch nicht unterschrieben und einige von ihnen produzieren weiterhin Landminen.
  • In den letzten 10 Jahren machte die Opferhilfe am wenigsten Fortschritte, im Vergleich mit anderen Bereichen so genannter „Minenaktionen“. Immer noch herrscht ein kontinuierlicher Mangel an Unterstützung und wirschaftlicher Integration der Überlebenden aus Minenunfällen, die mit Behinderungen weiterleben müssen.
  • Die Ottawa-Konvention ist ein Vertrag zwischen Staaten: Oft fühlen sich nichtstaatliche Akteure, wie Rebellen, nicht an den Vertrag gebunden. Nichtstaatliche Gruppen verwendeten Minen in mindestens acht Ländern: Afghanistan, Indien, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Jemen. Allerdings erklärten sich auch einige nichtstaatliche Gruppierungen bereit, auf Minen zu verzichten.

Landminenfrei bis 2025?

Die Vertragsstaaten haben sich 2014 dazu verpflichtet, dass bis 2025 alle Antipersonenminen geräumt werden sollen. Ist das realistisch?

  • Der Abschluss der Räumung bis 2025 ist ein erreichbares Ziel in vielen Ländern mit langanhaltender Kontamination
  • Der Erfolg hängt ab von der erneuerten und nachhaltigen finanziellen (und logistischen) Unterstützung durch internationale Geber sowie nationale Haushalte
  • Nicht so schnell erreichbar ist das Ziel in aktuellen Krisen- und Kriegsgebieten in denen durch die anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen Gebiete nicht geräumt werden können oder diese neu kontaminiert werden

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